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Europaius

3Ob18/85

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.06.1985 Geschäftszahl3Ob18/85 NormEO §35 Ag;

EO §36 Ac;

EO §36 E;

EO §36 F;

RechtssatzWird die Zahlung eines bestimmten Betrages zur Voraussetzung (§ 699 ABGB) für das "Absehen" von der Exekutions(fort)führung gemacht und gerät der Gläubiger in Annahmeverzug, trifft den Schuldner die Pflicht zur Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB, will er sich auf die Zusage des "Absehens" berufen.Wird die Zahlung eines bestimmten Betrages zur Voraussetzung (Paragraph 699, ABGB) für das "Absehen" von der Exekutions(fort)führung gemacht und gerät der Gläubiger in Annahmeverzug, trifft den Schuldner die Pflicht zur Hinterlegung gemäß Paragraph 1425, ABGB, will er sich auf die Zusage des "Absehens" berufen.

EntscheidungstexteTE OGH 1985/06/26 3 Ob 18/85 NZ 1987,36 RechtssatznummerRS0001201

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.