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7Ob692/84 (7Ob693/84)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.09.1985 Geschäftszahl7Ob692/84 (7Ob693/84) NormABGB §777;

RechtssatzAuch ein wechselseitiges Testament im Umfang des freien Viertels ( § 1253 ABGB ) kann den Rechten der in der Folge übergangenen nachgeborenen Kinder nach § 777 ABGB keineswegs einen Abbruch tun.Auch ein wechselseitiges Testament im Umfang des freien Viertels ( Paragraph 1253, ABGB ) kann den Rechten der in der Folge übergangenen nachgeborenen Kinder nach Paragraph 777, ABGB keineswegs einen Abbruch tun.

EntscheidungstexteTE OGH 1985/09/12 7 Ob 692/84 SZ 58/141 RechtssatznummerRS0012860

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