3Ob555/85
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum02.10.1985 Geschäftszahl3Ob555/85; 6Ob213/07b NormGmbHG §16 Abs3; GmbHG §24 Abs1 RechtssatzEin Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach § 24 Abs 1 erster Fall GmbHG stellt einen wichtigen Grund im Sinne des § 16 Abs 3 GmbHG zur Abberufung eines Geschäftsführers dar.Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach Paragraph 24, Absatz eins, erster Fall GmbHG stellt einen wichtigen Grund im Sinne des Paragraph 16, Absatz 3, GmbHG zur Abberufung eines Geschäftsführers dar.
EntscheidungstexteTE OGH 1985/10/02 3 Ob 555/85 Veröff: RdW 1986,42 = GesRZ 1987,101 TE OGH 2008/12/17 6 Ob 213/07b Vgl; Beisatz: Hier: Abberufungsgrund verneint. Die Bestellung des Fremdgeschäftsführers zum Vorsitzenden der Privatstiftung bedeutete keinen Verstoß gegen das gesetzliche (§ 24 Abs 1 GmbHG) und das im Gesellschaftsvertrag der Holding GmbH geregelte Wettbewerbsverbot, stehen doch die Gesellschaft, deren Zweck nur die Verwaltung der Beteiligung an der AG ist, und die Privatstiftung nicht in Konkurrenz im Sinn dieser Bestimmungen. (T1) Vgl; Beisatz: Hier: Abberufungsgrund verneint. Die Bestellung des Fremdgeschäftsführers zum Vorsitzenden der Privatstiftung bedeutete keinen Verstoß gegen das gesetzliche (Paragraph 24, Absatz eins, GmbHG) und das im Gesellschaftsvertrag der Holding GmbH geregelte Wettbewerbsverbot, stehen doch die Gesellschaft, deren Zweck nur die Verwaltung der Beteiligung an der AG ist, und die Privatstiftung nicht in Konkurrenz im Sinn dieser Bestimmungen. (T1) RechtssatznummerRS0059674