3Ob77/85
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.01.1986 Geschäftszahl3Ob77/85 NormABGB §49;
ABGB §1368 Satz2;
RechtssatzDer Verpfändungs- oder Pfandbestellungsvertrag verschafft mangels Übergabsaktes kein dingliches Recht, sondern nur den obligatorischen Anspruch auf Pfandgabe der bestimmt zugesagten Sache oder sonst tauglicher Pfandstücke im Sinn des § 1374 ABGB.Der Verpfändungs- oder Pfandbestellungsvertrag verschafft mangels Übergabsaktes kein dingliches Recht, sondern nur den obligatorischen Anspruch auf Pfandgabe der bestimmt zugesagten Sache oder sonst tauglicher Pfandstücke im Sinn des Paragraph 1374, ABGB.
EntscheidungstexteTE OGH 1986/01/22 3 Ob 77/85 RechtssatznummerRS0011347