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Europaius

6Ob657/85

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.04.1986 Geschäftszahl6Ob657/85 NormABGB §1249;

ABGB §1254;

RechtssatzEin Erbvertrag kann einerseits wegen Willensmängeln nach Vertragsrecht angefochten werden, andererseits besteht die Möglichkeit einer Entkräftung analog § 778 ABGB, wegen Übergehen eines nachgeborenen Noterben, dessen nicht schon im Erbvertrag gedacht wurde.Ein Erbvertrag kann einerseits wegen Willensmängeln nach Vertragsrecht angefochten werden, andererseits besteht die Möglichkeit einer Entkräftung analog Paragraph 778, ABGB, wegen Übergehen eines nachgeborenen Noterben, dessen nicht schon im Erbvertrag gedacht wurde.

EntscheidungstexteTE OGH 1986/04/24 6 Ob 657/85 Veröff: JBl 1986,520 = SZ 59/71 = GesRZ 1986,262 RechtssatznummerRS0022318

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