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Europaius

3Ob13/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.04.1986 Geschäftszahl3Ob13/86; 5Ob324/00h; 8Ob105/07k NormABGB §456;

ABGB §1500;

GBG §26;

GBG §63 ff;

RechtssatzFür verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht Paragraph 456, ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1986/04/30 3 Ob 13/86 SZ 59/75 TE OGH 2001/05/15 5 Ob 324/00h nur: Für verbücherte Liegenschaften gilt der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist. (T1) TE OGH 2007/12/17 8 Ob 105/07k RechtssatznummerRS0011415

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.