3Ob521/86
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.04.1986 Geschäftszahl3Ob521/86 NormABGB §848;
ABGB §889;
ABGB §890;
Rechtssatz§ 848 ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind.Paragraph 848, ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind.
EntscheidungstexteTE OGH 1986/04/30 3 Ob 521/86 RechtssatznummerRS0013876