Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

3Ob521/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.04.1986 Geschäftszahl3Ob521/86 NormABGB §848;

ABGB §889;

ABGB §890;

Rechtssatz§ 848 ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind.Paragraph 848, ABGB sagt nichts darüber aus, ob die Rechte des Dritten gegenüber der Gemeinschaft Teilforderungen oder Solidarforderungen sind.

EntscheidungstexteTE OGH 1986/04/30 3 Ob 521/86 RechtssatznummerRS0013876

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.