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11Os69/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.06.1986 Geschäftszahl11Os69/86 NormStGB §151;

RechtssatzDas Wesen des § 151 StGB besteht darin, daß ansonsten straflose Vorbereitungshandlungen im Vorfeld eines Betruges, mit denen ein Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird, aus rechtspolitischen Erwägungen bereits als selbständig strafbare Handlungen pönalisiert sind.Das Wesen des Paragraph 151, StGB besteht darin, daß ansonsten straflose Vorbereitungshandlungen im Vorfeld eines Betruges, mit denen ein Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird, aus rechtspolitischen Erwägungen bereits als selbständig strafbare Handlungen pönalisiert sind.

EntscheidungstexteTE OGH 1986/06/03 11 Os 69/86 RechtssatznummerRS0094781

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.