RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0048156 Entscheidungsdatum04.06.2025 Geschäftszahl3Ob563/86; 7Ob697/87; 2Ob597/90; 1Ob623/90; 4Ob200/97h; 9Ob411/97z; 1Ob111/00f; 7Ob65/06v; 6Ob210/07m; 1Ob6/08a; 1Ob213/08t; 7Ob246/09s; 1Ob55/13i; 5Ob175/14t; 6Ob83/15x; 4Ob158/16p; 1Ob125/16p; 5Ob36/17f; 2Ob120/17m; 1Ob47/18w; 2Ob126/22a; 2Ob190/23i; 5Ob79/24i; 6Ob64/25t NormABGB §154 Abs3 G ABGB §167 Abs3 idF BGBl I 2013ABGB §167 Abs3 in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch eins 2013 RechtssatzDas Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht, etwa durch Belastung mit Prozesskosten. EntscheidungstexteTE OGH 1986-06-18 3 Ob 563/86 TE OGH 1987-10-29 7 Ob 697/87 Ähnlich; nur: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. (T1) Beisatz: Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages zur Errichtung einer Gesellschaft mit einer Minderjährigen. (T2) TE OGH 1990-09-26 2 Ob 597/90 TE OGH 1990-10-24 1 Ob 623/90 nur: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht. (T3) Beis wie T2 nur: Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages. (T4) TE OGH 1997-07-07 4 Ob 200/97h Auch; Beisatz: Hier: Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Klage des einstweiligen Sachwalters. (T5) TE OGH 1998-02-25 9 Ob 411/97z TE OGH 2000-05-30 1 Ob 111/00f Beisatz: Ist die Entstehung eines Schadens, die für eine Haftung des Rechtsanwalts wegen der Unterlassung der Klagsführung gegen den Fahrzeughalter erforderlich wäre, nicht nachgewiesen und auch nicht wahrscheinlich, ist eine Genehmigung der Klagsführung nicht zu erteilen, weil mit einem Prozessverlust gerechnet werden müsste. (T6) TE OGH 2006-06-21 7 Ob 65/06v Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hiebei sind die Erfolgschancen nicht unter Vorwegnahme des über die Klage abzuführenden streitigen Verfahrens zu prüfen. Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen. (T7) TE OGH 2007-09-13 6 Ob 210/07m Beis wie T7 TE OGH 2008-06-10 1 Ob 6/08a Beis wie T7 nur: Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen. (T8) TE OGH 2008-11-25 1 Ob 213/08t Beis wie T8 TE OGH 2009-12-16 7 Ob 246/09s TE OGH 2013-04-11 1 Ob 55/13i TE OGH 2015-04-28 5 Ob 175/14t Auch TE OGH 2015-06-29 6 Ob 83/15x Auch TE OGH 2016-08-30 4 Ob 158/16p Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Rücknahme des Verfahrenshilfeantrags ist daher nicht genehmigungsbedürftig, es wird schließlich mit dieser Prozesshandlung nicht über den Verfahrensgegenstand disponiert. (T9) TE OGH 2016-08-30 1 Ob 125/16p Vgl auch TE OGH 2017-04-04 5 Ob 36/17f Auch; Beisatz: § 167 Abs 3 ABGB idF BGBl I 2013/15. (T10)Auch; Beisatz: Paragraph 167, Absatz 3, ABGB in der Fassung BGBl römisch eins 2013/15. (T10) TE OGH 2017-07-27 2 Ob 120/17m Vgl auch; Beisatz: Ein Vermögensnachteil durch Belastung mit Prozesskosten droht, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. (T11) TE OGH 2018-04-30 1 Ob 47/18w TE OGH 2022-11-22 2 Ob 126/22a TE OGH 2024-01-23 2 Ob 190/23i vgl; Beisatz: Hier hinsichtlich eines Fortsetzungsantrags eines Verlassenschaftskurators: Wenn die Erfolgsaussichten gering sind und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erheblicher Vermögensnachteil durch die Belastung mit Prozesskosten droht, ist nicht davon auszugehen, dass ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde. (T12) TE OGH 2024-07-04 5 Ob 79/24i Beisatz wie T11 TE OGH 2025-06-04 6 Ob 64/25t Beisatz: Hier Versagung der Genehmigung der bisherigen Prozessführung pflegschaftsgerichtlich genehmigt. (T13) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048156
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.