Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

6Ob604/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.07.1986 Geschäftszahl6Ob604/86 NormABGB §480;

ABGB §1462;

ABGB §1466;

RechtssatzDie eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach § 1462 ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus.Die eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach Paragraph 1462, ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus.

EntscheidungstexteTE OGH 1986/07/10 6 Ob 604/86 EvBl 1987/134 S 498 RechtssatznummerRS0011663

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.