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Europaius

3Ob65/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.07.1986 Geschäftszahl3Ob65/86 NormZPO §97;

ZPO §514 B;

ZustG §10;

RechtssatzDer zu Unrecht bestellte Zustellungsbevollmächtigte ist durch den Bestellungsbeschluß wegen der ihn aus § 99 ZPO treffenden Verpflichtung beschwert.Der zu Unrecht bestellte Zustellungsbevollmächtigte ist durch den Bestellungsbeschluß wegen der ihn aus Paragraph 99, ZPO treffenden Verpflichtung beschwert.

EntscheidungstexteTE OGH 1986/07/30 3 Ob 65/86 Veröff: SZ 59/138 RechtssatznummerRS0036289

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