OGH Rechtssatz RS0020289 (1Ob600/86 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0020289 Entscheidungsdatum21.11.2023 Geschäftszahl1Ob600/86; 5Ob106/95; 5Ob124/03a; 5Ob74/20y; 10Ob25/23h NormABGB §1072 ABGB §1074 RechtssatzEin Vorkaufsrecht kann auch zugunsten einer juristischen Person eingeräumt werden. Es erlischt dann mit ihrem Untergang.
EntscheidungstexteTE OGH 1986-10-01 1 Ob 600/86 Veröff: JBl 1987,102 = SZ 59/159 TE OGH 1995-09-26 5 Ob 106/95 Beisatz: Der Umstand, daß jene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die das Grundbuch als Vorkaufsberechtigte ausweist, durch Verschmelzung erloschen ist (§ 96 GmbHG iVm § 226 Abs 4 AktG) kann daher nur dazu führen, auch das Vorkaufsrecht als untergegangen zu betrachten (unter Ablehnung der Argumentation in Fries in ecolex 1992,477). (T1)Beisatz: Der Umstand, daß jene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die das Grundbuch als Vorkaufsberechtigte ausweist, durch Verschmelzung erloschen ist (Paragraph 96, GmbHG in Verbindung mit Paragraph 226, Absatz 4, AktG) kann daher nur dazu führen, auch das Vorkaufsrecht als untergegangen zu betrachten (unter Ablehnung der Argumentation in Fries in ecolex 1992,477). (T1) TE OGH 2003-10-07 5 Ob 124/03a TE OGH 2020-06-18 5 Ob 74/20y Anm: Veröff: SZ 2020/53Anmerkung, Veröff: SZ 2020/53 TE OGH 2023-11-21 10 Ob 25/23h vgl; Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, das unbefristet für alle Arten der Veräußerung gelten soll - Unwirksamkeit nach § 38 WEG. (T2)vgl; Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, das unbefristet für alle Arten der Veräußerung gelten soll - Unwirksamkeit nach Paragraph 38, WEG. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020289