10Os104/86 (10Os106/86 - 10Os112/86)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.11.1986 Geschäftszahl10Os104/86 (10Os106/86 - 10Os112/86) NormKAG §62a;
StGB §190 Abs1;
RechtssatzDie im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des § 190 Abs 1 StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus § 62 a KAG gerechtfertigt.Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des Paragraph 190, Absatz eins, StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus Paragraph 62, a KAG gerechtfertigt.
EntscheidungstexteTE OGH 1986/11/25 10 Os 104/86 Veröff: EvBl 1987/105 S 368 = RZ 1987/23 S 95 = SSt 57/89 RechtssatznummerRS0065942