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10Os117/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.01.1987 Geschäftszahl10Os117/86 NormStGB §157;

RechtssatzDas Vorhaben einer späteren Gutmachung des zunächst vorsätzlich herbeigeführten Gläubigerschadens stellt die Verwirklichung des Tatbestands nach § 157 StGB auf der subjektiven Tatseite nicht in Frage.Das Vorhaben einer späteren Gutmachung des zunächst vorsätzlich herbeigeführten Gläubigerschadens stellt die Verwirklichung des Tatbestands nach Paragraph 157, StGB auf der subjektiven Tatseite nicht in Frage.

EntscheidungstexteTE OGH 1987/01/13 10 Os 117/86 RechtssatznummerRS0094844

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.