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7Ob733/86

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.01.1987 Geschäftszahl7Ob733/86; 6Ob21/05i NormABGB §614;

RechtssatzSchon nach ihrem Wortlaut beinhaltet die Bestimmung des § 614 ABGB nur eine Auslegungsregel. Der Substitut kann daher beweisen, daß der Erblasser tatsächlich eine den Erben in weiterem Ausmaß beschränkende Verfügung treffen wollte.Schon nach ihrem Wortlaut beinhaltet die Bestimmung des Paragraph 614, ABGB nur eine Auslegungsregel. Der Substitut kann daher beweisen, daß der Erblasser tatsächlich eine den Erben in weiterem Ausmaß beschränkende Verfügung treffen wollte.

EntscheidungstexteTE OGH 1987/01/15 7 Ob 733/86 SZ 60/7 TE OGH 2005/03/17 6 Ob 21/05i Auch RechtssatznummerRS0012553

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