3Ob582/86
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.05.1987 Geschäftszahl3Ob582/86 NormABGB §1002;
ABGB §1086;
ABGB §1088;
RechtssatzHandelt der Übernehmer einer zum Verkauf übergebenen Sache nicht im eigenen, sondern im fremden Namen, so liegt kein echter Verkaufsauftrag im Sinne des § 1086 ABGB, sondern nach § 1088 leg cit ein Bevollmächtigungsvertrag vor.Handelt der Übernehmer einer zum Verkauf übergebenen Sache nicht im eigenen, sondern im fremden Namen, so liegt kein echter Verkaufsauftrag im Sinne des Paragraph 1086, ABGB, sondern nach Paragraph 1088, leg cit ein Bevollmächtigungsvertrag vor.
EntscheidungstexteTE OGH 1987/05/27 3 Ob 582/86 RechtssatznummerRS0019493