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Europaius

2Ob2/87

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum01.09.1987 Geschäftszahl2Ob2/87 NormABGB §1375 C;

RechtssatzEin Irrtum über Erwartungen in der Zukunft ist kein Irrtum im Sinne des § 1385 ABGB. So kann die irrige Nichterwartung einer späteren Änderung der vorliegenden rechtskräftigen Verurteilung des VN etwa im Wege einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens keinen beachtlichen Irrtum über die Umstände darstellen, die die Parteien als feststehend angenommen haben. Hiezu müßte nämlich der im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entsprochen haben.Ein Irrtum über Erwartungen in der Zukunft ist kein Irrtum im Sinne des Paragraph 1385, ABGB. So kann die irrige Nichterwartung einer späteren Änderung der vorliegenden rechtskräftigen Verurteilung des VN etwa im Wege einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens keinen beachtlichen Irrtum über die Umstände darstellen, die die Parteien als feststehend angenommen haben. Hiezu müßte nämlich der im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entsprochen haben.

EntscheidungstexteTE OGH 1987/09/01 2 Ob 2/87 RechtssatznummerRS0032327

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