4Ob548/87
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.09.1987 Geschäftszahl4Ob548/87 NormABGB §648;
RechtssatzDas zu Gunsten eines Erben verfügte Vorausvermächtnis ( § 648 ABGB ) gewährt nur neben dem Erbrecht ein Forderungsrecht als Legatar, macht aber auch den Erben nicht schon mit dem Tod des Erblassers zum Eigentümer der vermachten Sachen und RechteDas zu Gunsten eines Erben verfügte Vorausvermächtnis ( Paragraph 648, ABGB ) gewährt nur neben dem Erbrecht ein Forderungsrecht als Legatar, macht aber auch den Erben nicht schon mit dem Tod des Erblassers zum Eigentümer der vermachten Sachen und Rechte EntscheidungstexteTE OGH 1987/09/15 4 Ob 548/87 GesRZ 1988,45 RechtssatznummerRS0012582