RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0077038 Entscheidungsdatum30.09.1987 Geschäftszahl9ObA45/87; 8Ob634/92; 6Ob175/98y; 2Ob213/04v; 2Ob238/07z; 2Ob238/09b; 4Ob119/11w; 1Ob70/11t; 9Ob68/13k; 4Ob30/15p; 5Ob52/22s NormIPRG §10; IPRG §12; IPRG §49 RechtssatzDem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. EntscheidungstexteTE OGH 1987-09-30 9 ObA 45/87 Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226 TE OGH 1993-07-14 8 Ob 634/92 Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer) TE OGH 1998-10-29 6 Ob 175/98y nur T1 TE OGH 2004-10-04 2 Ob 213/04v Auch TE OGH 2008-02-14 2 Ob 238/07z nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3) TE OGH 2010-09-15 2 Ob 238/09b Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110 TE OGH 2011-10-19 4 Ob 119/11w Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 2011-07-21 1 Ob 70/11t Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4)Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4) TE OGH 2014-03-25 9 Ob 68/13k Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5) TE OGH 2015-08-11 4 Ob 30/15p Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5 TE OGH 2022-05-25 5 Ob 52/22s nur T4 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077038
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