6Ob657/87
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum08.10.1987 Geschäftszahl6Ob657/87 NormZPO §568;
Rechtssatz§ 568 ZPO ist nicht anzuwenden, wenn sich die Räumungsexekution gegen den Untermieter richtet, der sein Recht vom Wohnungseigentumsbewerber nach Übergabe der Wohnung ableitet.Paragraph 568, ZPO ist nicht anzuwenden, wenn sich die Räumungsexekution gegen den Untermieter richtet, der sein Recht vom Wohnungseigentumsbewerber nach Übergabe der Wohnung ableitet.
EntscheidungstexteTE OGH 1987/10/08 6 Ob 657/87 Veröff: WoBl 1988,37 = EvBl 1988/58 S 306 = MietSlg XXXIX/45 RechtssatznummerRS0044971