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6Ob1003/87

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.12.1987 Geschäftszahl6Ob1003/87 NormABGB §613;

ABGB §615;

ABGB §879 Abs2 Z3 CIIj;

ABGB §784 ff;

RechtssatzDer einzige Nacherbe hat - wenn die Rechte des Vorerben nicht über die Befugnisse eines Fruchtnießers ( § 613 ABGB ) hinausgehen - bereits mit Erbfall eine Rechtsstellung erlangt, die geldwert und veräußerbar ist. Bei einem pflichtteilsberechtigten Nacherben ist der Schätzwert dieser Rechtsstellung tauglich um zur Pflichtteilsdeckung herangezogen zu werden.Der einzige Nacherbe hat - wenn die Rechte des Vorerben nicht über die Befugnisse eines Fruchtnießers ( Paragraph 613, ABGB ) hinausgehen - bereits mit Erbfall eine Rechtsstellung erlangt, die geldwert und veräußerbar ist. Bei einem pflichtteilsberechtigten Nacherben ist der Schätzwert dieser Rechtsstellung tauglich um zur Pflichtteilsdeckung herangezogen zu werden.

EntscheidungstexteTE OGH 1987/12/18 6 Ob 1003/87 RechtssatznummerRS0012569

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.