6Ob1003/87
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.12.1987 Geschäftszahl6Ob1003/87 NormABGB §613;
ABGB §615;
ABGB §879 Abs2 Z3 CIIj;
ABGB §784 ff;
RechtssatzDer einzige Nacherbe hat - wenn die Rechte des Vorerben nicht über die Befugnisse eines Fruchtnießers ( § 613 ABGB ) hinausgehen - bereits mit Erbfall eine Rechtsstellung erlangt, die geldwert und veräußerbar ist. Bei einem pflichtteilsberechtigten Nacherben ist der Schätzwert dieser Rechtsstellung tauglich um zur Pflichtteilsdeckung herangezogen zu werden.Der einzige Nacherbe hat - wenn die Rechte des Vorerben nicht über die Befugnisse eines Fruchtnießers ( Paragraph 613, ABGB ) hinausgehen - bereits mit Erbfall eine Rechtsstellung erlangt, die geldwert und veräußerbar ist. Bei einem pflichtteilsberechtigten Nacherben ist der Schätzwert dieser Rechtsstellung tauglich um zur Pflichtteilsdeckung herangezogen zu werden.
EntscheidungstexteTE OGH 1987/12/18 6 Ob 1003/87 RechtssatznummerRS0012569