2Ob695/87
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.12.1987 Geschäftszahl2Ob695/87; 5Ob113/09t NormHGB §369 RechtssatzDas kaufmännische Zurückbehaltungsrecht besteht außer für fällige Geldforderungen auch für Forderungen, die in solche übergehen können, zB bei Verzug, und auch für vermögensrechtliche Schuldforderungen. Demnach berechtigt bereits zustehende Ansprüche auf Vertragserfüllung grundsätzlich ebenfalls zur Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechtes.
EntscheidungstexteTE OGH 1987/12/22 2 Ob 695/87 TE OGH 2009/11/24 5 Ob 113/09t Vgl; Beisatz: Nicht nur ein vertraglicher, sondern zB auch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch kommt als die Zurückbehaltung nach § 369 UGB begründende Forderung in Betracht. (T1) Vgl; Beisatz: Nicht nur ein vertraglicher, sondern zB auch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch kommt als die Zurückbehaltung nach Paragraph 369, UGB begründende Forderung in Betracht. (T1) RechtssatznummerRS0062540