6Ob3/88
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum11.02.1988 Geschäftszahl6Ob3/88 NormAktG §118 Abs3;
GmbHG §45;
RechtssatzIn analoger Anwendung des § 118 Abs 3 AktG müssen bei der Bestellung eines Revisors durch Generalversammlungsbeschluß begründete Bedenken gegen die Auswahl des Prüfers bestehen (und vom Antragsteller geltend gemacht werden), um eine Antragslegitimation nach § 45 GmbHG wegen Scheinrevision zu begründen.In analoger Anwendung des Paragraph 118, Absatz 3, AktG müssen bei der Bestellung eines Revisors durch Generalversammlungsbeschluß begründete Bedenken gegen die Auswahl des Prüfers bestehen (und vom Antragsteller geltend gemacht werden), um eine Antragslegitimation nach Paragraph 45, GmbHG wegen Scheinrevision zu begründen.
EntscheidungstexteTE OGH 1988/02/11 6 Ob 3/88 Veröff: SZ 61/37 = JBl 1988,383 = RdW 1988,163 = NZ 1989,43 RechtssatznummerRS0049401