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Europaius

6Ob3/88

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum11.02.1988 Geschäftszahl6Ob3/88 NormGmbHG §35 Abs1 Z5;

GmbHG §45;

RechtssatzSoweit die Generalversammlung über § 45 Abs 1 GmbHG hinaus ("letzter Jahresabschluß") eine freiwillige Revision beschließt, besteht keine Bindung an die gesetzlichen Regelungen und ist daher diesbezüglich auch ein Antragsrecht der Minderheit auf eine gerichtliche Sonderprüfung ausgeschlossen.Soweit die Generalversammlung über Paragraph 45, Absatz eins, GmbHG hinaus ("letzter Jahresabschluß") eine freiwillige Revision beschließt, besteht keine Bindung an die gesetzlichen Regelungen und ist daher diesbezüglich auch ein Antragsrecht der Minderheit auf eine gerichtliche Sonderprüfung ausgeschlossen.

EntscheidungstexteTE OGH 1988/02/11 6 Ob 3/88 Veröff: SZ 61/37 = JBl 1988,383 = RdW 1988,163 = NZ 1989,43 RechtssatznummerRS0060074

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