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4Ob509/88

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.04.1988 Geschäftszahl4Ob509/88 NormABGB §371 B;

ABGB §1392 B;

RechtssatzEin von einer Bank vor dem KWG 1979 ausgegebenes Sparbuch konnte nach der damaligen Rechtslage nur entweder ein qualifiziertes Legitimationspapier oder ein Rektapapier sein. In beiden Fällen konnte die Übertragung von Forderungen aus dem Sparbuch durch Abtretung der Forderung gem § 1392 ABGB erfolgen, welche schon durch die bloße Willenseinigung zustande kommt; eine Übergabe der Forderung durch Aushändigung der Sparurkunde wäre darüber hinaus nur bei Sicherungsabtretung oder schenkungsweiser Abtretung erforderlich gewesen.Ein von einer Bank vor dem KWG 1979 ausgegebenes Sparbuch konnte nach der damaligen Rechtslage nur entweder ein qualifiziertes Legitimationspapier oder ein Rektapapier sein. In beiden Fällen konnte die Übertragung von Forderungen aus dem Sparbuch durch Abtretung der Forderung gem Paragraph 1392, ABGB erfolgen, welche schon durch die bloße Willenseinigung zustande kommt; eine Übergabe der Forderung durch Aushändigung der Sparurkunde wäre darüber hinaus nur bei Sicherungsabtretung oder schenkungsweiser Abtretung erforderlich gewesen.

EntscheidungstexteTE OGH 1988/04/12 4 Ob 509/88 RechtssatznummerRS0010934

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.