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{'item': '10ObS78/88; 1Ob11/97t; 10ObS197/03y; 10ObS33/11t; 10ObS46/12f; 10ObS22/16g; 10ObS108/16d; 10ObS84/17a; 10ObS113/17s; 10ObS115/17k; 10ObS158/

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0084112 Entscheidungsdatum14.01.2025 Geschäftszahl10ObS78/88; 1Ob11/97t; 10ObS197/03y; 10ObS33/11t; 10ObS46/12f; 10ObS22/16g; 10ObS108/16d; 10ObS84/17a; 10ObS113/17s; 10ObS115/17k; 10ObS158/17h; 10ObS91/24s; 10ObS98/24w NormASVG §162 Abs3 RechtssatzAls gebührender Arbeitsverdienst im Sinne dieser Gesetzesstelle ist grundsätzlich jeder Geldbezug und Sachbezug zu verstehen, der der vollversicherten oder teilversicherten Arbeitnehmerin als Arbeitsverdienst im Beobachtungszeitraum zustand, und zwar unabhängig von beitragssteuerlicher oder einkommenssteuerlicher Qualifikation. EntscheidungstexteTE OGH 1988-04-12 10 ObS 78/88 Veröff: ZAS 1990/4 S 31 (Firler) = SSV-NF 2/40 TE OGH 1997-05-15 1 Ob 11/97t Auch; nur: Als gebührender Arbeitsverdienst im Sinne dieser Gesetzesstelle ist grundsätzlich jeder Geldbezug und Sachbezug zu verstehen. (T1); Beisatz: Der einem Angestellten eines Energieversorgungsunternehmens, zugutekommende verbilligte Strombezug stellt im Umfang der Ersparnis (zu versteuerndes) Einkommen dar. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Dienstgeber Leistungen als Sachbezüge deklariert, denen tatsächlich keine Einkommensersatzfunktion zukommt. (T2) TE OGH 2004-06-08 10 ObS 197/03y Vgl auch; Beisatz: Bei der Berücksichtigung als Arbeitsverdienst kommt es auf das Vorliegen einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem ASVG an. Kein Bezug eines Arbeitsverdienstes aufgrund der Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt. (T3) TE OGH 2011-04-12 10 ObS 33/11t Auch TE OGH 2012-05-03 10 ObS 46/12f Vgl auch; Beisatz: Hier: Keine Einrechnung einer Bonuszahlung in die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld, wenn die Versicherte diese Zahlung - unabhängig vom Beschäftigungsverbot - ohnedies lukriert hat. (T4) TE OGH 2016-03-15 10 ObS 22/16g Vgl auch TE OGH 2016-11-11 10 ObS 108/16d Auch; Beis ähnlich wie T3 TE OGH 2017-09-13 10 ObS 84/17a Beisatz: Hier: Berücksichtigung einer vom Verhältnis der eigenen Arbeitsleistung der Versicherten zu jener anderer Gesellschafter abhängigen, jeweils jahresbezogenen ermittelten und ausbezahlten „Prämie“ lediglich als Sonderzahlung nach § 162 Abs 4 ASVG. (T5)Beisatz: Hier: Berücksichtigung einer vom Verhältnis der eigenen Arbeitsleistung der Versicherten zu jener anderer Gesellschafter abhängigen, jeweils jahresbezogenen ermittelten und ausbezahlten „Prämie“ lediglich als Sonderzahlung nach Paragraph 162, Absatz 4, ASVG. (T5) TE OGH 2017-11-14 10 ObS 113/17s TE OGH 2017-11-14 10 ObS 115/17k Veröff: SZ 2017/126 TE OGH 2018-03-14 10 ObS 158/17h Auch; Beisatz: Hier: Berücksichtigung der Verwendung eines vom Dienstgeber überlassenen PKW für private Zwecke als Sachbezug. (T6) TE OGH 2024-11-19 10 ObS 91/24s TE OGH 2025-01-14 10 ObS 98/24w Beisatz: Hier: Berechnung des Wochengeldanspruchs bei parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogenen geringfügigen Einkünften (ohne Selbstversicherung nach § 19a ASVG). (T7)Beisatz: Hier: Berechnung des Wochengeldanspruchs bei parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogenen geringfügigen Einkünften (ohne Selbstversicherung nach Paragraph 19 a, ASVG). (T7) Beisatz: Da für die Berechnung des Wochengeldanspruchs zudem nicht auf ein oder mehrere Dienstverhältnisse, sondern auf den im Beobachtungszeitraum (insgesamt) erzielten Arbeitsverdienst abzustellen ist, sind bei einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Dienstnehmerin auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung zu berücksichtigen (T8) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084112

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.