RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0017766 Entscheidungsdatum23.07.2019 Geschäftszahl9ObA73/88; 9ObA115/89; 8ObA305/94; 8ObA216/95 (8ObA217/95); 8ObA216/96; 9ObA222/97f; 9ObA147/98b; 8ObA58/98g; 9ObA25/99p; 9ObA155/99g; 8ObA152/99g; 9ObA249/99d; 8ObS106/01y; 9ObA231/01p; 9ObA13/09s; 9ObA35/19s NormABGB §914 IIIbABGB §914 römisch drei b ABGB §1151 ID RechtssatzSelbst wenn die Aussetzungsvereinbarung ausdrücklich darauf gerichtet ist, dass der Arbeitsvertrag gelöst wird, damit zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, wird man, wenn die Parteien den einvernehmlich gelösten Arbeitsvertrag nicht oder nur zum Teil abwickeln und eine volle Anrechnung der Dienstzeiten und Anwartschaften aus diesem Arbeitsvertrag auf den gleichzeitig abgeschlossenen aufschiebend befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren, die Vereinbarung nicht mehr als Lösung-, sondern als echte Karenzierungsvereinbarung qualifizieren müssen. An einer Abwicklung des dem Wortlaute nach gelösten Arbeitsvertrages fehlt es etwa dann, wenn dem Arbeitnehmer die Endabrechnung nicht ausgehändigt wird und die fälligen Zahlungen, so etwa die allfällige Urlaubsentschädigung, die allfällige Abfertigung und die anteiligen Sonderzahlungen nicht geleistet werden. EntscheidungstexteTE OGH 1988-04-13 9 ObA 73/88 Veröff: SZ 61/94 = RdW 1988,429 = WBl 1988,436 = Arb 10738 TE OGH 1989-05-10 9 ObA 115/89 Beisatz: Die Parteien wählen typischerweise eine Konstruktion, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld nach sich zieht. (T1) TE OGH 1995-01-26 8 ObA 305/94 Beisatz: § 48 ASGG (T2)Beisatz: Paragraph 48, ASGG (T2) TE OGH 1995-05-11 8 ObA 216/95 Vgl auch; Beisatz: Hat der Arbeitsgeber anlässlich jeder saisonalen Unterbrechung die Sonderzahlungen und die Urlaubsabfindung ausbezahlt, liegt nicht bloß eine Aussetzung vor. (T3) Beis wie T2 TE OGH 1996-06-13 8 ObA 216/96 TE OGH 1998-01-14 9 ObA 222/97f Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Absicht des Dienstnehmers auf Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld und die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse deuten auf eine Unterbrechung, weil nicht anzunehmen ist, dass die Arbeitsvertragsparteien sich wegen Errichtung oder Verwendung einer "Lugurkunde" iSd § 239 StGB strafbar und gemäß § 25 AlVG regresspflichtig machen wollten. (T4)Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Absicht des Dienstnehmers auf Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld und die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse deuten auf eine Unterbrechung, weil nicht anzunehmen ist, dass die Arbeitsvertragsparteien sich wegen Errichtung oder Verwendung einer "Lugurkunde" iSd Paragraph 239, StGB strafbar und gemäß Paragraph 25, AlVG regresspflichtig machen wollten. (T4) TE OGH 1998-05-20 9 ObA 147/98b Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T4 nur: Die Absicht des Dienstnehmers auf Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld und die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse deuten auf eine Unterbrechung. (T5) TE OGH 1998-06-25 8 ObA 58/98g Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Nichtauszahlung einer Abfertigung spricht nicht eindeutig für eine Karenzierung, da bei saisonalen Arbeitsverhältnissen wegen der regelmäßigen Unterbrechungen ein Abfertigungsanspruch oftmals gar nicht entsteht. (T6) Beisatz: Auch die Bereitschaft während der Zwischensaison ein Zimmer zu überlassen, ist eine bloße Gefälligkeit, der keine entscheidende Bedeutung zukommt. (T7) TE OGH 1999-03-17 9 ObA 25/99p Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Führt aber die Erforschung des Parteiwillens im Einzelfall zum gegenteiligen Ergebnis, kann der Umstand, dass dem Arbeitnehmer mit seinem Einverständnis der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht wurde, für sich allein die Annahme einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen. (T8) TE OGH 1999-06-30 9 ObA 155/99g Vgl auch; Beis wie T8 TE OGH 1999-10-21 8 ObA 152/99g TE OGH 1999-11-03 9 ObA 249/99d Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T6 TE OGH 2001-05-28 8 ObS 106/01y Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T6 nur: Die Nichtauszahlung einer Abfertigung spricht nicht eindeutig für eine Karenzierung. (T9) TE OGH 2002-03-27 9 ObA 231/01p Vgl auch; Beis wie T4; Beis wie T6 TE OGH 2010-01-26 9 ObA 13/09s Auch; Beis ähnlich wie T5; Beisatz wie T8 TE OGH 2019-07-23 9 ObA 35/19s Vgl auch; Beis wie T4; Beis wie T5; Veröff: SZ 2019/65 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017766
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