3Ob552/87
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.04.1988 Geschäftszahl3Ob552/87 NormABGB §195;
ABGB §282;
AußStrG §16 BIII2b;
RechtssatzDie Rechtsansicht, daß Personen, die nur auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit als Obmann eines Sachwaltervereines schon mehrere Sachwalterschaften zu besorgen haben, der Entschuldigungsgrund des § 195 ABGB nicht zur Verfügung stehen soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Die Rechtsansicht, daß Personen, die nur auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit als Obmann eines Sachwaltervereines schon mehrere Sachwalterschaften zu besorgen haben, der Entschuldigungsgrund des Paragraph 195, ABGB nicht zur Verfügung stehen soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
EntscheidungstexteTE OGH 1988/04/20 3 Ob 552/87 RechtssatznummerRS0086340