RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.04.1988 Geschäftszahl10ObS113/87; 10ObS89/88; 10ObS239/88; 10ObS139/88; 10ObS16/91; 10ObS40/94; 10ObS11/95; 10ObS120/95; 10ObS257/97k; 10ObS286/97z; 10ObS308/97k; 10ObS46/98g; 10ObS217/98d; 10ObS7/99y; 10ObS159/01g; 10ObS194/01d; 10ObS216/01i; 10ObS55/02i NormASVG §253d; ASVG §255 A; ASVG §273; RechtssatzHat ein Versicherter Versicherungszeiten in verschiedenen Zweigen der Pensionsversicherung erworben, so sind die Anspruchsvoraussetzungen primär nach den Bestimmungen zu prüfen, die für den Zweig der Pensionsversicherung bestehen, dessen Versicherungsträger leistungszuständig ist. EntscheidungstexteTE OGH 1988/04/26 10 ObS 113/87 TE OGH 1988/05/31 10 ObS 89/88 Veröff: SSV-NF 2/57 TE OGH 1988/10/25 10 ObS 239/88 Auch TE OGH 1988/11/08 10 ObS 139/88 Beisatz: Nur wenn im Hinblick auf die vom Versicherten tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - weil dieser etwa ausschließlich Arbeitertätigkeiten verrichtet hätte - diese auf Angestelltentätigkeiten abgestellten Bestimmungen unanwendbar wären, wäre die Frage zu erörtern, ob auf eine analoge Anwendung des § 255 ASVG zurückzugreifen ist. (T1) Veröff: SSV-NF 2/119 Beisatz: Nur wenn im Hinblick auf die vom Versicherten tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - weil dieser etwa ausschließlich Arbeitertätigkeiten verrichtet hätte - diese auf Angestelltentätigkeiten abgestellten Bestimmungen unanwendbar wären, wäre die Frage zu erörtern, ob auf eine analoge Anwendung des Paragraph 255, ASVG zurückzugreifen ist. (T1) Veröff: SSV-NF 2/119 TE OGH 1991/01/29 10 ObS 16/91 TE OGH 1994/03/22 10 ObS 40/94 Beis wie T1 TE OGH 1995/02/14 10 ObS 11/95 Beisatz: Der zuständige Träger hat bei Beurteilung von Leistungsansprüchen nur Versicherungsfälle zu berücksichtigen, die nach dem für ihn maßgeblichen Versicherungssystem vorgesehen sind. (T2) Veröff: SZ 68/30 TE OGH 1995/07/05 10 ObS 120/95 Auch; Beisatz: Bei Feststellung der Leistungsansprüche hat der zuständige Träger nur eigenes Recht anzuwenden. Er hat daher für die Prüfung eines Pensionsanspruches wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, was die Frage des Berufsschutzes betrifft, nur die in seinem Versicherungszweig erworbenen Versicherungszeiten zu berücksichtigen. (T3) TE OGH 1997/08/12 10 ObS 257/97k Auch; Beis wie T2; Beis wie T3 nur: Bei Feststellung der Leistungsansprüche hat der zuständige Träger nur eigenes Recht anzuwenden. (T4) TE OGH 1997/09/16 10 ObS 286/97z Auch; Beis wie T4 TE OGH 1997/11/25 10 ObS 308/97k Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Erwerbsunfähigkeit nach dem GSVG. (T5) TE OGH 1998/04/14 10 ObS 46/98g Auch; Beis wie T2; Beis wie T4 TE OGH 1998/06/23 10 ObS 217/98d Auch; Beis wie T2 TE OGH 1999/01/26 10 ObS 7/99y Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Dies gilt auch bei der Anrechnung von Versicherungszeiten auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen. (T6); Beisatz: Hier: § 253 d ASVG. (T7) Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Dies gilt auch bei der Anrechnung von Versicherungszeiten auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen. (T6); Beisatz: Hier: Paragraph 253, d ASVG. (T7) TE OGH 2001/07/10 10 ObS 159/01g Auch; Beis wie T4; Beis wie T5 TE OGH 2001/07/30 10 ObS 194/01d Auch; Beis wie T4 TE OGH 2001/07/30 10 ObS 216/01i Vgl auch; Beis ähnlich wie T1 TE OGH 2002/03/19 10 ObS 55/02i Auch; Beis wie T4 RechtssatznummerRS0084378
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