RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0053191 Entscheidungsdatum18.05.1988 Geschäftszahl1Ob571/88; 4Ob548/89; 7Ob667/90; 5Ob107/92; 5Ob106/92; 7Ob538/95; 3Ob295/98y; 8Ob262/99h; 6Ob63/05s (6Ob175/05m, 6Ob176/05h); 3Ob278/06p; 7Ob19/08g; 5Ob122/08i; 5Ob203/08a; 2Ob68/09b; 2Ob124/10i; 2Ob127/11g; 3Ob89/12b; 4Ob176/12d; 3Ob8/13t; 5Ob55/14w; 5Ob39/14t; 4Ob79/21b NormJN §60 Abs2 Rechtssatz§ 60 Abs 2 JN ist anzuwenden, wenn das Streitinteresse ausschließlich vom Wert der Liegenschaft bestimmt wird.Paragraph 60, Absatz 2, JN ist anzuwenden, wenn das Streitinteresse ausschließlich vom Wert der Liegenschaft bestimmt wird. EntscheidungstexteTE OGH 1988-05-18 1 Ob 571/88 TE OGH 1989-07-11 4 Ob 548/89 Auch TE OGH 1991-01-10 7 Ob 667/90 Veröff: SZ 64/1 = JBl 1991,597 TE OGH 1992-07-14 5 Ob 107/92 Beisatz: Das trifft auf den Streit um die grundbücherliche Löschung oder Aufrechterhaltung eines Wegerechts nicht zu. (T1) TE OGH 1992-06-30 5 Ob 106/92 TE OGH 1995-05-31 7 Ob 538/95 TE OGH 1999-09-15 3 Ob 295/98y Beis wie T1 TE OGH 2000-03-30 8 Ob 262/99h Beisatz: Dies ist bei einem auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Schenkungs- oder Übergabsvertrages gerichteten Klagebegehren der Fall. (T2); Beisatz: § 60 Abs 2 JN ist nach ständiger Rechtsprechung zumindest insoweit zwingend, als die vom Kläger vorgenommene Bewertung nicht unter dem Einheitswert liegt. (T3)Beisatz: Dies ist bei einem auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Schenkungs- oder Übergabsvertrages gerichteten Klagebegehren der Fall. (T2); Beisatz: Paragraph 60, Absatz 2, JN ist nach ständiger Rechtsprechung zumindest insoweit zwingend, als die vom Kläger vorgenommene Bewertung nicht unter dem Einheitswert liegt. (T3) TE OGH 2005-08-25 6 Ob 63/05s Vgl auch; Beisatz: Im Rechtsstreit über die Löschung oder Aufrechterhaltung einer Wegeservitut gilt die zwingende gesetzliche Bewertungsvorschrift nach dem Einheitswert der Liegenschaft nicht. (T4) TE OGH 2007-03-29 3 Ob 278/06p Vgl auch; Beisatz: Kein Fall des § 59 Abs 3 AußStrG in Verbindung mit § 60 Abs 2 JN bei Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts. (T5); Veröff: SZ 2007/52Vgl auch; Beisatz: Kein Fall des Paragraph 59, Absatz 3, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 60, Absatz 2, JN bei Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts. (T5); Veröff: SZ 2007/52 TE OGH 2008-03-12 7 Ob 19/08g Beisatz: Das trifft auf ein Begehren nach § 364 Abs 3 ABGB nicht zu. (T6)Beisatz: Das trifft auf ein Begehren nach Paragraph 364, Absatz 3, ABGB nicht zu. (T6) TE OGH 2008-07-14 5 Ob 122/08i Auch; Beisatz: Das ist hier jedoch nicht der Fall, geht es doch (nur) um die Abberufung und Neubestellung eines Verwalters. (T7); Beisatz: Hier: Verfahren wegen §§ 52 Abs 1 Z 8, 21 Abs 3 WEG
- (T8)Auch; Beisatz: Das ist hier jedoch nicht der Fall, geht es doch (nur) um die Abberufung und Neubestellung eines Verwalters. (T7); Beisatz: Hier: Verfahren wegen Paragraphen 52, Absatz eins, Ziffer 8, 21, Absatz 3, WEG
- (T8) TE OGH 2008-09-23 5 Ob 203/08a Auch; Beisatz: Die zwingende Bewertungsregel des § 60 Abs 2 JN gilt in jenen Fällen, in denen die Liegenschaft selbst streitverfangen ist. (T9); Auch; Beisatz: Die zwingende Bewertungsregel des Paragraph 60, Absatz 2, JN gilt in jenen Fällen, in denen die Liegenschaft selbst streitverfangen ist. (T9); Beisatz: § 60 Abs 2 JN ist nicht für jene Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren, bei denen das im Verfahren verfolgte Interesse nicht ausschließlich vom Wert einer zum Nachlass gehörenden Liegenschaft bestimmt ist. (T10); Beisatz: Paragraph 60, Absatz 2, JN ist nicht für jene Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren, bei denen das im Verfahren verfolgte Interesse nicht ausschließlich vom Wert einer zum Nachlass gehörenden Liegenschaft bestimmt ist. (T10); Beisatz: Hier: Rekurs des Einschreiters gegen den Einantwortungsbeschluss mit der Behauptung, er habe gegen die Erblasserin und die übrigen Miteigentümer einer Liegenschaft eine im Grundbuch angemerkte Einverleibung der dem Nachlass zugehörigen Miteigentumsanteile an die Erben Teilungsklage eingebracht und die Einverleibung der dem Nachlass zugehörigen Miteigentumsanteile an die Erben greife in seinen grundbücherlichen sichergestellten Anspruch ein. (T11) TE OGH 2009-10-29 2 Ob 68/09b Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T4; Beis wie T6; Beis wie T5; Veröff: SZ 2009/143 TE OGH 2010-08-24 2 Ob 124/10i Vgl auch; Vgl Beis wie T1; Auch Beis wie T4 nur: Im Rechtsstreit über ein Wegeservitut gilt die zwingende gesetzliche Bewertungsvorschrift nach dem Einheitswert der Liegenschaft nicht. (T12) TE OGH 2011-07-14 2 Ob 127/11g Beis wie T10; Vgl Beis wie T11; Beisatz: Dasselbe wie bei T21 und T22 gilt, wenn Gegenstand der angefochtenen Entscheidung die Feststellung des Erbrechts (§ 161 AußStrG) ist. (T13)Beis wie T10; Vgl Beis wie T11; Beisatz: Dasselbe wie bei T21 und T22 gilt, wenn Gegenstand der angefochtenen Entscheidung die Feststellung des Erbrechts (Paragraph 161, AußStrG) ist. (T13) TE OGH 2012-07-11 3 Ob 89/12b TE OGH 2012-10-18 4 Ob 176/12d Vgl auch TE OGH 2013-01-23 3 Ob 8/13t Vgl aber; Beisatz: Der Verfassungsgerichtshof hob die Wortfolge „§ 60 Abs 2 JN“ in § 500 Abs 3 ZPO als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. (T14)Vgl aber; Beisatz: Der Verfassungsgerichtshof hob die Wortfolge „§ 60 Absatz 2, JN“ in Paragraph 500, Absatz 3, ZPO als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. (T14) TE OGH 2014-04-23 5 Ob 55/14w TE OGH 2014-09-04 5 Ob 39/14t Beisatz: Ist das Begehren auf Einverleibung des Eigentumsrechts ob einem aliquoten Anteil an einer Liegenschaft zu beurteilen, dann ist der aliquote Anteil an dem für die gesamte Liegenschaft maßgeblichen Wert entscheidend. (T15); Veröff: SZ 2014/75 TE OGH 2021-07-27 4 Ob 79/21b European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1988:RS0053191