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Europaius

3Ob592/87

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.05.1988 Geschäftszahl3Ob592/87 NormABGB §552;

ABGB §564;

ABGB §565;

ABGB §609;

ABGB §610;

RechtssatzEin Testiergebot ist ungültig; gemäß dem sinngemäß anzuwendenden § 610 ABGB ist es aber in eine fideikommissarische Substitution zugunsten der zu bedenkenden Personen umzudeuten.Ein Testiergebot ist ungültig; gemäß dem sinngemäß anzuwendenden Paragraph 610, ABGB ist es aber in eine fideikommissarische Substitution zugunsten der zu bedenkenden Personen umzudeuten.

EntscheidungstexteTE OGH 1988/05/18 3 Ob 592/87 NZ 1990,151 RechtssatznummerRS0012351

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