3Ob592/87
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.05.1988 Geschäftszahl3Ob592/87 NormABGB §552;
ABGB §564;
ABGB §565;
ABGB §609;
ABGB §610;
RechtssatzEin Testiergebot ist ungültig; gemäß dem sinngemäß anzuwendenden § 610 ABGB ist es aber in eine fideikommissarische Substitution zugunsten der zu bedenkenden Personen umzudeuten.Ein Testiergebot ist ungültig; gemäß dem sinngemäß anzuwendenden Paragraph 610, ABGB ist es aber in eine fideikommissarische Substitution zugunsten der zu bedenkenden Personen umzudeuten.
EntscheidungstexteTE OGH 1988/05/18 3 Ob 592/87 NZ 1990,151 RechtssatznummerRS0012351