OGH Rechtssatz RS0014052 (4Ob532/88 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0014052 Entscheidungsdatum29.09.2025 Geschäftszahl4Ob532/88; 6Ob663/89; 7Ob574/94 (7Ob575/94); 10Ob44/98p; 4Ob32/10z; 1Ob114/13s; 3Ob223/18t; 4Ob42/25t NormABGB §861 ABGB §908 IABGB §908 römisch eins ABGB §908 VABGB §908 römisch fünf ABGB §1435 RechtssatzDurch die Zahlung des Angeldes wird der Vorbehalt, durch Parteienvereinbarung zu wesentlichen Punkten erhobene Nebenpunkte noch besonders regeln zu wollen, nicht beseitigt. In der Hingabe des Angeldes manifestiert sich zwar regelmäßig der Abschlusswille; eine Regelung der in einem Vorbehalt genannten Nebenpunkte kann sie aber nicht ersetzen. Die im Hinblick auf einen erst zu perfektionierenden Vertrag erbrachte Leistung kann daher mangels nachträglichen Zustandekommens des Vertrages nur zu Bereicherungsansprüchen nach § 1435 ABGB führen.Durch die Zahlung des Angeldes wird der Vorbehalt, durch Parteienvereinbarung zu wesentlichen Punkten erhobene Nebenpunkte noch besonders regeln zu wollen, nicht beseitigt. In der Hingabe des Angeldes manifestiert sich zwar regelmäßig der Abschlusswille; eine Regelung der in einem Vorbehalt genannten Nebenpunkte kann sie aber nicht ersetzen. Die im Hinblick auf einen erst zu perfektionierenden Vertrag erbrachte Leistung kann daher mangels nachträglichen Zustandekommens des Vertrages nur zu Bereicherungsansprüchen nach Paragraph 1435, ABGB führen.
EntscheidungstexteTE OGH 1988-05-31 4 Ob 532/88 Veröff: SZ 61/136 = JBl 1989,244 TE OGH 1989-11-30 6 Ob 663/89 nur: Die im Hinblick auf einen erst zu perfektionierenden Vertrag erbrachte Leistung kann daher mangels nachträglichen Zustandekommens des Vertrages nur zu Bereicherungsansprüchen nach § 1435 ABGB führen. (T1)nur: Die im Hinblick auf einen erst zu perfektionierenden Vertrag erbrachte Leistung kann daher mangels nachträglichen Zustandekommens des Vertrages nur zu Bereicherungsansprüchen nach Paragraph 1435, ABGB führen. (T1) TE OGH 1994-06-29 7 Ob 574/94 Auch; nur T1 TE OGH 1998-02-09 10 Ob 44/98p Vgl auch TE OGH 2010-08-31 4 Ob 32/10z Vgl auch TE OGH 2013-10-17 1 Ob 114/13s Auch; nur T1 TE OGH 2018-11-21 3 Ob 223/18t Auch; nur T1 TE OGH 2025-09-29 4 Ob 42/25t vgl; Beisatz wie T1 Beisatz: Hier: Ersatz der Kosten für eine im Vertrauen auf den zugesagten Mietvertragsabschluss eingebaute Lüftungsanlage. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014052