5Ob61/88
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.09.1988 Geschäftszahl5Ob61/88 NormMRG §16 Abs2;
MRG §16 Abs3;
MRG §25;
RechtssatzEs würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungstellung dieser Wohnung zulässigen Entgelts ermöglichen.Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des Paragraph 25, MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungstellung dieser Wohnung zulässigen Entgelts ermöglichen.
EntscheidungstexteTE OGH 1988/09/06 5 Ob 61/88 Veröff: SZ 61/183 = WoBl 1989,69 RechtssatznummerRS0069891