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Europaius

5Ob60/88

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.09.1988 Geschäftszahl5Ob60/88 NormMRG §13 Abs1;

Rechtssatz§ 13 Abs 1 MRG erfordert das Vorhandensein eines Wohnungsbedarfs bei beiden Tauschpartnern.Paragraph 13, Absatz eins, MRG erfordert das Vorhandensein eines Wohnungsbedarfs bei beiden Tauschpartnern.

EntscheidungstexteTE OGH 1988/09/27 5 Ob 60/88 RechtssatznummerRS0069633

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.