Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

9ObS7/88

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.09.1988 Geschäftszahl9ObS7/88; 9ObA248/98f NormABGB §100;

RechtssatzDaß zwischen Ehegatten Arbeitsverträge zulässig sind, ergibt sich schon aus § 100 ABGB; im Zweifel ist aber von familienhafter Mitarbeit auszugehen, soweit es sich um die Beurteilung konkludenter Arbeitsverhältnisse geht ( § 48 ASGG ).Daß zwischen Ehegatten Arbeitsverträge zulässig sind, ergibt sich schon aus Paragraph 100, ABGB; im Zweifel ist aber von familienhafter Mitarbeit auszugehen, soweit es sich um die Beurteilung konkludenter Arbeitsverhältnisse geht ( Paragraph 48, ASGG ).

EntscheidungstexteTE OGH 1988/09/28 9 ObS 7/88 TE OGH 1998/11/25 9 ObA 248/98f Vgl aber; Beisatz: Im Verhältnis zwischen Lebensgefährten, zwischen denen eine familiäre Beistandspflicht nicht besteht, gilt vielmehr, daß Lebensgefährten konkludent ein Arbeitsverhältnis vereinbaren können. (T1) RechtssatznummerRS0009611

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.