4Ob631/88
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.12.1988 Geschäftszahl4Ob631/88 NormGmbHG §4 Abs3;
NO §52;
RechtssatzAus dem Schutzzweck des § 52 NO in Verbindung mit jenen Vorschriften, die - wie insbesondere § 4 Abs 3 GmbHG - einen Notariatsakt vorsehen folgt, daß der Notar wegen Verletzung dieser Bestimmung nicht nur von den Vertragsparteien, sondern auch von jedem Dritten in Anspruch genommen werden kann, der im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit des Notariatsaktes gehandelt und dabei einen Schaden erlitten hat.Aus dem Schutzzweck des Paragraph 52, NO in Verbindung mit jenen Vorschriften, die - wie insbesondere Paragraph 4, Absatz 3, GmbHG - einen Notariatsakt vorsehen folgt, daß der Notar wegen Verletzung dieser Bestimmung nicht nur von den Vertragsparteien, sondern auch von jedem Dritten in Anspruch genommen werden kann, der im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit des Notariatsaktes gehandelt und dabei einen Schaden erlitten hat.
EntscheidungstexteTE OGH 1988/12/13 4 Ob 631/88 Veröff: SZ 61/269 = EvBl 1989/105 S 375 = RdW 1989,127 = WBl 1989,159 RechtssatznummerRS0059802