RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0084342 Entscheidungsdatum19.12.2023 Geschäftszahl10ObS330/88; 10ObS15/90; 10ObS109/94; 10ObS178/94; 10ObS11/95; 10ObS2055/96w; 10ObS404/97b; 10ObS211/98x; 10ObS338/00d; 10ObS357/00y; 10ObS79/01t; 10ObS220/02d; 10ObS314/02b; 10ObS56/03p; 10ObS175/04i; 10ObS12/05w; 10ObS125/12y; 10ObS10/13p; 10ObS65/13a; 10ObS60/23f NormASVG §255 A ASVG §273 RechtssatzHat ein PVAng-Versicherter, dessen Versicherungszeiten überwiegend auf eine Beschäftigung zurückgehen, die gemäß § 13 ASVG die Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter begründet hätte, so sind die Voraussetzungen für seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension nicht nach § 273 ASVG zu beurteilen, sondern es ist § 255 ASVG analog anzuwenden.Hat ein PVAng-Versicherter, dessen Versicherungszeiten überwiegend auf eine Beschäftigung zurückgehen, die gemäß Paragraph 13, ASVG die Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter begründet hätte, so sind die Voraussetzungen für seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension nicht nach Paragraph 273, ASVG zu beurteilen, sondern es ist Paragraph 255, ASVG analog anzuwenden. EntscheidungstexteTE OGH 1989-01-10 10 ObS 330/88 Veröff: SZ 62/3 = JBl 1989,462 = SSV-NF 3/2 TE OGH 1990-03-13 10 ObS 15/90 TE OGH 1990-05-11 10 ObS 109/94 Auch TE OGH 1994-09-20 10 ObS 178/94 TE OGH 1995-02-14 10 ObS 11/95 Beisatz: Zur Anwendung gelangt damit nur das Recht des Versicherungszweiges, dem der Versicherte nach dem Inhalt seiner Tätigkeit bei richtiger Meldung zugehörig gewesen wäre. (T1) Veröff: SZ 68/30 TE OGH 1996-05-07 10 ObS 2055/96w Auch; Veröff: SZ 69/112 TE OGH 1998-01-20 10 ObS 404/97b Auch; Beisatz: Stationsgehilfe. (T2) TE OGH 1998-06-23 10 ObS 211/98x Auch; Veröff: SZ 71/106 TE OGH 2000-12-05 10 ObS 338/00d Auch TE OGH 2001-01-30 10 ObS 357/00y Auch; Beisatz: Auch die in § 14 Abs 1 Z 1 und 2 ASVG geregelte Zuordnung gewisser Beschäftigungsverhältnisse zur Pensionsversicherung der Angestellten ist in diesem Zusammenhang nicht bindend. (T3)Auch; Beisatz: Auch die in Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer eins und 2 ASVG geregelte Zuordnung gewisser Beschäftigungsverhältnisse zur Pensionsversicherung der Angestellten ist in diesem Zusammenhang nicht bindend. (T3) TE OGH 2001-04-24 10 ObS 79/01t Auch TE OGH 2002-07-18 10 ObS 220/02d Vgl auch; Beisatz: Obwohl die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter für den Kläger leistungszuständig ist, kann sich die Lösung der Frage, ob der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, nach § 273 ASVG richten, nämlich dann, wenn die in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag erworbenen Beitragsmonate überwiegend auf Beschäftigungen zurückgehen, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 ASVG die Zugehörigkeit des Klägers zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet hätten. (T4)Vgl auch; Beisatz: Obwohl die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter für den Kläger leistungszuständig ist, kann sich die Lösung der Frage, ob der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, nach Paragraph 273, ASVG richten, nämlich dann, wenn die in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag erworbenen Beitragsmonate überwiegend auf Beschäftigungen zurückgehen, die ihrem Inhalt nach gemäß Paragraph 14, ASVG die Zugehörigkeit des Klägers zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet hätten. (T4) TE OGH 2002-10-22 10 ObS 314/02b Vgl; Beisatz: Der Anspruch auf Invaliditätspension ist ungeachtet der kollektivvertraglichen Einstufung als Arbeiter unter Zugrundelegung des Berufsunfähigkeitsbegriffs des § 273 Abs 1 ASVG zu prüfen, wenn trotz der Versicherung als Arbeiter tatsächlich Angestelltentätigkeiten verrichtet worden sind. (T5)Vgl; Beisatz: Der Anspruch auf Invaliditätspension ist ungeachtet der kollektivvertraglichen Einstufung als Arbeiter unter Zugrundelegung des Berufsunfähigkeitsbegriffs des Paragraph 273, Absatz eins, ASVG zu prüfen, wenn trotz der Versicherung als Arbeiter tatsächlich Angestelltentätigkeiten verrichtet worden sind. (T5) TE OGH 2003-04-29 10 ObS 56/03p Veröff: SZ 2003/53 TE OGH 2004-11-23 10 ObS 175/04i Vgl auch; Beis wie T4; Beis wie T5 TE OGH 2006-06-13 10 ObS 12/05w Beis ähnlich wie T5 TE OGH 2012-10-02 10 ObS 125/12y Auch TE OGH 2013-04-16 10 ObS 10/13p TE OGH 2013-09-12 10 ObS 65/13a Beisatz: Welchem Zweig eine Tätigkeit zuzuordnen ist, richtet sich nach deren Inhalt. (T6) TE OGH 2023-12-19 10 ObS 60/23f vgl; Beisatz: Hier: Freier Dienstvertrag (vgl RS0134614) (T7); Beisatz wie T4; Beisatz wie T6vgl; Beisatz: Hier: Freier Dienstvertrag vergleiche RS0134614) (T7); Beisatz wie T4; Beisatz wie T6 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084342
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.