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OGH Rechtssatz RS0013915 (9ObA516/88)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0013915 Entscheidungsdatum11.01.1989 Geschäftszahl9ObA516/88; 8ObA50/11b NormABGB §860 RechtssatzBei Pensionszusagen und Pensionsgewährungen ermöglicht die Rechtsfigur der Auslobung, den Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einer Arbeitgeberzusage schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages als Anwartschaftsberechtigten und mit der Erbringung der Leistung oder des Erfolges ( § 860 ABGB ) als Anspruchsberechtigten zu behandeln.Bei Pensionszusagen und Pensionsgewährungen ermöglicht die Rechtsfigur der Auslobung, den Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einer Arbeitgeberzusage schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages als Anwartschaftsberechtigten und mit der Erbringung der Leistung oder des Erfolges ( Paragraph 860, ABGB ) als Anspruchsberechtigten zu behandeln.

EntscheidungstexteTE OGH 1989-01-11 9 ObA 516/88 TE OGH 2011-07-15 8 ObA 50/11b Vgl auch

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.