RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.01.1989 Geschäftszahl10ObS336/88; 10ObS85/89; 10ObS161/89; 10ObS134/89; 10ObS405/89; 10ObS367/89; 10ObS297/90; 10ObS66/91; 10ObS81/91; 10ObS73/91; 10ObS94/92; 10ObS93/92; 10ObS19/94; 10ObS187/95; 10ObS2182/96x; 10ObS2385/96z; 10ObS107/97a; 10ObS229/98v; 10ObS234/98d; 10ObS369/98g; 10ObS25/99w; 10ObS428/98h; 10ObS59/99w; 10ObS80/99h; 10ObS262/99y; 10ObS115/00k; 10ObS351/00s; 10ObS343/00i; 10ObS259/02i; 10ObS355/02g; 10ObS141/03p NormASVG §255 Abs3 Da; RechtssatzBei allgemein gängigen Verweisungsberufen bedarf es keiner detaillierten Erhebung über die Anzahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze (hier: Portier, Parkgaragenkassier). EntscheidungstexteTE OGH 1989/01/24 10 ObS 336/88 TE OGH 1989/03/21 10 ObS 85/89 nur: Bei allgemein gängigen Verweisungsberufen bedarf es keiner detaillierten Erhebung über die Anzahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze. (T1) TE OGH 1989/06/06 10 ObS 161/89 Auch; nur T1 TE OGH 1989/06/06 10 ObS 134/89 Vgl; Beisatz: Zur Beurteilung der Frage, ob es einen "Arbeitsmarkt" für bestimmte Tätigkeiten gibt, ob sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl, also nicht so eingeschränkt vorkommen, daß von einem "Arbeitsmarkt" gar nicht mehr gesprochen werden kann (SSV-NF 2/20 ua) ist es erforderlich, daß die Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze, wenn auch nur näherungsweise und der Größenordnung nach, festgestellt wird. (T2) Veröff: SSV-NF 3/70 TE OGH 1989/12/05 10 ObS 405/89 TE OGH 1990/01/23 10 ObS 367/89 Vgl; Beis wie T2 TE OGH 1990/10/23 10 ObS 297/90 Auch; Beisatz: Hier: Portier, Aufseherin bei Ausstellungen, Museen und in Versteigerungshäusern. (T3) TE OGH 1991/03/12 10 ObS 66/91 nur T1; Beisatz: Portierin, ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen für weibliche Arbeitnehmer. (T4) TE OGH 1991/04/09 10 ObS 81/91 Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Es kommt auf die im gesamten Bundesgebiet vorhandenen Arbeitsplätze an. (T5) Veröff: SSV-NF 5/38 TE OGH 1991/04/30 10 ObS 73/91 nur T1; Beisatz: Hier: Tischmonteur, Zwischenkontroller oder Endkontroller, Fertigungsprüfer. (T6) TE OGH 1992/04/28 10 ObS 94/92 Beisatz: Hier: Aktenträger (T7) TE OGH 1992/05/12 10 ObS 93/92 nur T1; Veröff: SSV-NF 6/56 TE OGH 1994/02/15 10 ObS 19/94 Auch; Beisatz: Auf dem gesamtösterreichischen Arbeitsmarkt gibt es jedenfalls mehr als hundert Arbeitsplätze für Hausbesorger. (T8) TE OGH 1995/10/17 10 ObS 187/95 Auch; nur T1; Beisatz: Für die Tätigkeiten als Fabriksportier und Wächter (Wacheorgan) gibt es - wie allgemein bekannt ist - einen allgemeinen Arbeitsmarkt. (T9) TE OGH 1996/07/16 10 ObS 2182/96x nur T1; Beisatz: Allgemeinkundige Tatsachen dieser Art können auch ohne Beweisaufnahme und ohne vorherige Erörterung mit den Parteien der gerichtlichen Entscheidung zugrundegelegt werden. (T10) TE OGH 1996/10/22 10 ObS 2385/96z Beisatz wie T10 TE OGH 1997/04/15 10 ObS 107/97a Auch; Beisatz: Hier: Bürobote, Portier, Billeteur, Abservierer in Selbstbedienungsrestaurants, Waschraumwärter, Hilfsarbeiter in der Plastikartikelerzeugung oder Kunststoffartikelerzeugung. (T11) TE OGH 1998/07/16 10 ObS 229/98v Vgl auch; Beisatz: Daß für Tischarbeiten in der Metall-, Kunststoff- und Werbemittelbranche österreichweit wenigstens 100 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ist offenkundig. (T12) TE OGH 1998/09/15 10 ObS 234/98d Auch TE OGH 1998/11/24 10 ObS 369/98g Auch TE OGH 1999/02/09 10 ObS 25/99w Auch; Beisatz: Beim Verweisungsberuf eines Portiers ist auch nicht zweifelhaft, daß wesentlich mehr als 100 Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. (T13) TE OGH 1999/02/18 10 ObS 428/98h Vgl auch; nur T1 TE OGH 1999/03/16 10 ObS 59/99w Auch; Beis wie T13 TE OGH 1999/05/04 10 ObS 80/99h nur T1; Beis wie T13 TE OGH 2000/04/04 10 ObS 262/99y nur T1 TE OGH 2000/07/11 10 ObS 115/00k Auch; Beis wie T13 TE OGH 2001/01/30 10 ObS 351/00s Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Aufsichtstätigkeiten und Kontrolltätigkeiten in der Industrie. (T14) TE OGH 2001/01/16 10 ObS 343/00i Vgl auch; Beis wie T3; Beis ähnlich T13 TE OGH 2002/09/17 10 ObS 259/02i Vgl aber; Beisatz: Die Frage der Anzahl von Arbeitsplätzen in möglichen Verweisungsberufen ist jedoch hier nicht so unzweifelhaft, dass sie der Entscheidung ohne Erörterung mit den Parteien zu Grunde gelegt werden könnte. (T15) TE OGH 2002/11/12 10 ObS 355/02g Vgl aber; Beis wie T15; Beisatz: Hier: Stationsgehilfin und Heimhilfe. (T16) TE OGH 2003/04/29 10 ObS 141/03p Vgl auch; Beisatz: Hier: Tischarbeiter in der Verpackungs-und Werbemittelbranche. (T17) RechtssatznummerRS0085078
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.