9ObA56/89
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.03.1989 Geschäftszahl9ObA56/89 NormAZG §10;
RechtssatzDie gemäß § 1164 ABGB dispositive Bestimmung des § 1155 ABGB ist auf nicht erbrachte Überstundenleistungen, die unter eine Pauschalvereinbarung fallen, nicht anzuwenden.Die gemäß Paragraph 1164, ABGB dispositive Bestimmung des Paragraph 1155, ABGB ist auf nicht erbrachte Überstundenleistungen, die unter eine Pauschalvereinbarung fallen, nicht anzuwenden.
EntscheidungstexteTE OGH 1989/03/15 9 ObA 56/89 Veröff: Arb 10781 RechtssatznummerRS0051808