6Ob609/89
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.05.1989 Geschäftszahl6Ob609/89 NormZPO §116 V;ZPO §116 römisch fünf;
ZPO §514 B;
ZPO §563;
RechtssatzDie Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach § 563 ZPO rechtzeitig war.Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach Paragraph 563, ZPO rechtzeitig war.
EntscheidungstexteTE OGH 1989/05/31 6 Ob 609/89 RechtssatznummerRS0036508