RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0050828 Entscheidungsdatum12.08.2025 Geschäftszahl9ObA163/89; 9ObA20/94; 8ObA361/97i; 9ObA218/99w; 9ObA224/00g; 8ObA162/01h; 8ObA10/02g; 8ObA50/05v; 9ObA83/07g; 9ObA3/08v; 9ObA127/12k; 9ObA71/13a; 9ObA116/13v; 9ObA112/17m; 9ObA57/24h; 8ObA33/24x; 8ObA12/25k NormArbVG §2 RechtssatzEbensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt; eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos. EntscheidungstexteTE OGH 1989-06-14 9 ObA 163/89 Veröff: Arb 10809 TE OGH 1994-02-23 9 ObA 20/94 Beisatz: Hier: § 40 AngG (T1)Beisatz: Hier: Paragraph 40, AngG (T1) TE OGH 1998-01-29 8 ObA 361/97i Beisatz: Hier: § 6 UrlG und § 8 AngG - Vereinbarte Anwendung des VBG
- Eine Kompensation zwingender gesetzlicher Ansprüche mit vertraglich eingeräumten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. (T2)Beisatz: Hier: Paragraph 6, UrlG und Paragraph 8, AngG - Vereinbarte Anwendung des VBG
- Eine Kompensation zwingender gesetzlicher Ansprüche mit vertraglich eingeräumten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. (T2) TE OGH 1999-12-15 9 ObA 218/99w nur: Eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos. (T3) Beisatz: Hier: Art VI KollV der pharmazeutischen Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken - § 10 AZG. (T4)Beisatz: Hier: Artikel römisch sechs, KollV der pharmazeutischen Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken - Paragraph 10, AZG. (T4) TE OGH 2001-05-23 9 ObA 224/00g Vgl auch; Beis wie T2 nur: Eine Kompensation zwingender gesetzlicher Ansprüche mit vertraglich eingeräumten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. (T5) Beisatz: Eine dem § 23 AngG entgegenstehende vertragliche Vereinbarung ist wirkungslos. (T6)Beisatz: Eine dem Paragraph 23, AngG entgegenstehende vertragliche Vereinbarung ist wirkungslos. (T6) TE OGH 2002-04-18 8 ObA 162/01h Beis wie T2; Beisatz: § 6 UrlG ist ebenso wie alle anderen zwingenden Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts etwa betreffend Abfertigung, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung einzuhalten, soweit sie günstiger sind als die als lex contractus in den Einzeldienstvertrag übernommenen Bestimmungen des VBG. (T7)Beis wie T2; Beisatz: Paragraph 6, UrlG ist ebenso wie alle anderen zwingenden Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts etwa betreffend Abfertigung, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung einzuhalten, soweit sie günstiger sind als die als lex contractus in den Einzeldienstvertrag übernommenen Bestimmungen des VBG. (T7) TE OGH 2002-09-19 8 ObA 10/02g nur: Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden. (T8) Beis wie T2; Beis wie T7 TE OGH 2005-11-16 8 ObA 50/05v nur: Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt. (T9) Beisatz: Auch im Verhältnis einer einseitig zwingenden gesetzlichen Regelung zu einer abweichenden Bestimmung in einem Kollektivvertrag (oder einer Betriebsvereinbarung bzw einem Arbeitsvertrag) ist aber ein Günstigkeitsvergleich anzustellen. (T10) TE OGH 2008-08-20 9 ObA 83/07g nurT3 TE OGH 2009-02-24 9 ObA 3/08v Vgl auch TE OGH 2013-02-21 9 ObA 127/12k nur T3; Veröff: SZ 2013/21 TE OGH 2013-09-27 9 ObA 71/13a Beisatz: Hier: Unwirksamkeit einer Bestimmung in einer - für iSd § 18 PTSG übergeleitete ehemalige Vertragsbedienstete geltende - Dienstordnung iSd § 19 Abs 4 PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet. (T11)Beisatz: Hier: Unwirksamkeit einer Bestimmung in einer - für iSd Paragraph 18, PTSG übergeleitete ehemalige Vertragsbedienstete geltende - Dienstordnung iSd Paragraph 19, Absatz 4, PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet. (T11) TE OGH 2013-10-29 9 ObA 116/13v nur: Eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos. (T12); Beis wie T11 TE OGH 2018-03-21 9 ObA 112/17m Auch; Beis wie T10 TE OGH 2024-09-19 9 ObA 57/24h TE OGH 2024-10-24 8 ObA 33/24x TE OGH 2025-08-12 8 ObA 12/25k vgl; Beisatz wie T10 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050828