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Europaius

6Ob604/89

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.06.1989 Geschäftszahl6Ob604/89 NormABGB §982;

B-VG Art140;

RechtssatzKeine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Fristsetzung nach § 982 ABGB.Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Fristsetzung nach Paragraph 982, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 1989/06/15 6 Ob 604/89 RechtssatznummerRS0019201

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.