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Europaius

9ObA195/89

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.09.1989 Geschäftszahl9ObA195/89; 9ObA77/01s; 8ObA106/03a NormABGB §1491;

ABGB §1501;

RechtssatzDer Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallfrist verlangt nicht, daß der Ablauf solcher Ausschlußfristen von Amts wegen wahrzunehmen sei. Die Ähnlichkeit des Zwecks dieser Normen mit den Bestimmungen über die Verjährung läßt vielmehr eine analoge Anwendung des § 1501 ABGB geboten erscheinen.Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallfrist verlangt nicht, daß der Ablauf solcher Ausschlußfristen von Amts wegen wahrzunehmen sei. Die Ähnlichkeit des Zwecks dieser Normen mit den Bestimmungen über die Verjährung läßt vielmehr eine analoge Anwendung des Paragraph 1501, ABGB geboten erscheinen.

EntscheidungstexteTE OGH 1989/09/27 9 ObA 195/89 Veröff: Arb 10819 TE OGH 2001/09/05 9 ObA 77/01s TE OGH 2003/12/18 8 ObA 106/03a Auch RechtssatznummerRS0034458

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.