9ObA262/89
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.09.1989 Geschäftszahl9ObA262/89 NormArbVG §68;
RechtssatzVerstöße gegen die Erfordernisse des § 68 ArbVG über die Beschlußfassung bewirken die Ungültigkeit der in der Sitzung gefaßten Beschlüsse.Verstöße gegen die Erfordernisse des Paragraph 68, ArbVG über die Beschlußfassung bewirken die Ungültigkeit der in der Sitzung gefaßten Beschlüsse.
EntscheidungstexteTE OGH 1989/09/27 9 ObA 262/89 Veröff: SZ 62/158 = RdW 1990,89 = ZAS 1991/1 S 14 RechtssatznummerRS0051083