9ObA513/89
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.12.1989 Geschäftszahl9ObA513/89 NormASGG §54 Abs2;
RechtssatzMit dem Erfordernis der Kollektivvertragsfähigkeit soll nur eine Interessenwahrung durch die hiezu im arbeitsrechtlichen Bereich typischerweise berufenen Verbände statuiert werden, wobei allerdings der Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach § 6 ArbVG zu beachten ist (9 Ob A 502/89).Mit dem Erfordernis der Kollektivvertragsfähigkeit soll nur eine Interessenwahrung durch die hiezu im arbeitsrechtlichen Bereich typischerweise berufenen Verbände statuiert werden, wobei allerdings der Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach Paragraph 6, ArbVG zu beachten ist (9 Ob A 502/89).
EntscheidungstexteTE OGH 1989/12/20 9 ObA 513/89 Veröff: SZ 62/217 = RdW 1990,122 RechtssatznummerRS0085695