Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

1Ob515/90

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum02.05.1990 Geschäftszahl1Ob515/90 NormABGB §443;

GUG §3;

RechtssatzUm als gutgläubig iS des § 443 ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.Um als gutgläubig iS des Paragraph 443, ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.

EntscheidungstexteTE OGH 1990/05/02 1 Ob 515/90 EvBl 1990/141 S 738 = JBL 1991,446 ( Hoyer(Pfersmann ) = SZ 63/73 RechtssatznummerRS0011267

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.