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{'item': '10ObS55/90; 10ObS116/93; 10ObS328/00h; 10ObS127/01a; 10ObS302/01m; 10ObS419/01t; 10ObS142/02h; 10ObS199/02s; 10ObS206/02w; 10ObS11/03w; 10Ob

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0084533 Entscheidungsdatum13.08.2024 Geschäftszahl10ObS55/90; 10ObS116/93; 10ObS328/00h; 10ObS127/01a; 10ObS302/01m; 10ObS419/01t; 10ObS142/02h; 10ObS199/02s; 10ObS206/02w; 10ObS11/03w; 10ObS45/03w; 10ObS13/04s; 10ObS82/06s; 10ObS3/11f; 10ObS50/12v; 10ObS146/12m; 10ObS52/16v; 10ObS97/16m; 10Obs42/24k NormASGG §86 ASVG §223 Abs2 RechtssatzEntsteht der Anspruch auf eine Pension erst während des auf Grund des Leistungsantrages eingeleiteten Verfahrens, dann wird dadurch ein neuer Stichtag ausgelöst (ähnlich SSV-NF 3/134 mit weiteren Nachweisen). (Hier: wegen der am 01.01.1988 in Kraft getretenen Gesetzesänderung.) EntscheidungstexteTE OGH 1990-10-23 10 ObS 55/90 Veröff: SSV-NF 4/129 TE OGH 1993-10-14 10 ObS 116/93 Veröff: SZ 66/126 TE OGH 2000-12-05 10 ObS 328/00h Auch; Beisatz: Wenn eine Änderung des Gesundheitszustandes, eine Gesetzesänderung oder eine sonstige Änderung der Anspruchsvoraussetzungen (etwa auch die Erreichung eines bestimmten Lebensjahres, wenn dies zur Anwendung geänderter Voraussetzungen für den Anspruch auf die begehrte Leistung führt) während des Verfahrens eintritt, ist die sich daraus ergebende Änderung bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Es wird durch diese Änderungen, sofern sie für den erhobenen Anspruch von Bedeutung sind, ein neuer Stichtag ausgelöst und die Anspruchsvoraussetzungen sind zu diesem Stichtag zu prüfen. (T1) TE OGH 2001-06-12 10 ObS 127/01a Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. (T2) TE OGH 2001-10-30 10 ObS 302/01m Vgl auch; Beisatz: Hier: Änderung des § 255 Abs 4 ASVG durch das SVÄG BGBl 2000/

  1. (T3)Vgl auch; Beisatz: Hier: Änderung des Paragraph 255, Absatz 4, ASVG durch das SVÄG BGBl 2000/
  2. (T3) TE OGH 2002-03-19 10 ObS 419/01t Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Hier: Änderung des Gesundheitszustandes. (T4) TE OGH 2002-05-14 10 ObS 142/02h Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T4 TE OGH 2002-07-18 10 ObS 199/02s Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Voraussetzung ist allerdings, dass die Anspruchsvoraussetzungen zu einem vor Schluss der Verhandlung erster Instanz liegenden Stichtag erfüllt sind. (T5) TE OGH 2002-11-12 10 ObS 206/02w Auch; Beis wie T1 TE OGH 2003-01-28 10 ObS 11/03w Auch TE OGH 2003-03-04 10 ObS 45/03w Auch; Beis wie T1 TE OGH 2004-04-27 10 ObS 13/04s Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Die Stichtagsregelung verbietet eine Wahrnehmung von sich auf die Anspruchsvoraussetzungen beziehenden Rechtsänderungen, die erst während des Rechtsmittelverfahrens eintreten. (T6) TE OGH 2006-06-13 10 ObS 82/06s Vgl auch; Beis wie T1 TE OGH 2011-03-01 10 ObS 3/11f Auch TE OGH 2012-05-03 10 ObS 50/12v Auch TE OGH 2013-01-29 10 ObS 146/12m Beis wie T1; Beis wie T5 TE OGH 2016-11-11 10 ObS 52/16v Vgl auch; Beis wie T5 TE OGH 2016-11-11 10 ObS 97/16m Auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Auch eine mehrfache Verschiebung des Stichtags (vor Schluss der Verhandlung erster Instanz) ist möglich. (T7) TE OGH 2024-08-13 10 Obs 42/24k vgl; Beisatz: Hier: Anspruchsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension. (T8) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084533

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.