RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0020769 Entscheidungsdatum23.10.2024 Geschäftszahl7Ob514/91; 1Ob49/91; 8Ob614/93; 1Ob2317/96h; 1Ob330/98f; 6Ob103/99m; 7Ob271/00d; 7Ob24/02h; 2Ob95/01m; 6Ob21/04p; 6Ob124/06p; 6Ob217/09v; 8Ob155/09s; 8Ob131/09m; 4Ob146/10i; 9Ob76/10g; 4Ob211/11z; 8Ob28/12v; 4Ob33/14b; 6Ob53/15k; 8Ob132/14s; 1Ob97/16w; 8Ob58/16m; 4Ob176/19i; 2Ob152/21y; 5Ob160/23z; 9Ob12/24s NormABGB §1090 IIfABGB §1090 römisch zwei f ABGB §1295 Ia2 RechtssatzZu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, die der Vertragspartner erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Ihnen wird die Geltendmachung des eigenen Schadens aus fremden Vertrag zuerkannt. Dass beim selbständigen Finanzierungsleasing der Leasingnehmer zu dem umschriebenen Personenkreis gehört, kann nicht zweifelhaft sein. Die Einbeziehung von Vermögensschäden in den Schutzbereich ist jedenfalls dort anerkannt, wo, wie im vorliegenden Fall, die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll. EntscheidungstexteTE OGH 1991-02-14 7 Ob 514/91 Veröff: SZ 64/15 = ecolex 1991,382 = RdW 1991,203 = JBl 1991,522 TE OGH 1991-12-18 1 Ob 49/91 Auch; nur: Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, die der Vertragspartner erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Ihnen wird die Geltendmachung des eigenen Schadens aus fremden Vertrag zuerkannt. (T1) TE OGH 1994-02-03 8 Ob 614/93 Auch TE OGH 1996-12-16 1 Ob 2317/96h Vgl; nur T1 TE OGH 1999-05-25 1 Ob 330/98f nur: Die Einbeziehung von Vermögensschäden in den Schutzbereich ist jedenfalls dort anerkannt, wo, wie im vorliegenden Fall, die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll. (T2) Veröff: SZ 72/89 TE OGH 1999-11-25 6 Ob 103/99m nur T1 TE OGH 2000-12-20 7 Ob 271/00d Auch; nur T1 TE OGH 2002-04-29 7 Ob 24/02h Auch; nur T1 TE OGH 2002-07-09 2 Ob 95/01m Auch; nur T1 TE OGH 2005-11-03 6 Ob 21/04p Vgl auch; Beisatz: Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. Hier: Der Kläger aus dem Vertrag seines Arbeitgebers mit der Drittbeklagten. (T3) Beisatz: Entscheidend für die Frage, welche vertragsfremden Dritten in den Schutzbereich eines (Werkvertrags) Vertrags einzubeziehen sind, ist immer die Auslegung des Vertrags nach den Umständen des Einzelfalls. (T4) TE OGH 2006-06-29 6 Ob 124/06p Vgl; Beis wie T4 TE OGH 2009-11-12 6 Ob 217/09v Auch; Beisatz: Dem Leasingnehmer kommt bei einem Garantievertrag ohne Abtretung der daraus erfließenden Ansprüche durch die Leasinggeberin keine aktive Klagslegitimation zur Geltendmachung von Garantieansprüchen zu. (T5) TE OGH 2010-03-23 8 Ob 155/09s Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wanderer vom Schutzbereich des Vertrags, mit welchem der Erhalter des Wanderwegs eine Baufirma mit Felsräumarbeiten oberhalb des Wanderwegs beauftragte, erfasst. (T6) TE OGH 2010-05-19 8 Ob 131/09m Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T4 TE OGH 2010-11-09 4 Ob 146/10i Vgl; Beisatz: Ein solcher Vermögensschaden kann insbesondere darin bestehen, dass eine Schlechterfüllung zu einem verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch eines Vierten gegen den aus dem Vertrag begünstigten Dritten führt. Fällt dieser Schaden in den Schutzbereich des Vertrags, so ist der fahrlässig handelnde Vertragspartner verpflichtet, dem aus dem Vertrag begünstigten Dritten Regress zu leisten. (T7) TE OGH 2010-11-24 9 Ob 76/10g nur: Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, denen der Vertragspartner ein sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. (T8) TE OGH 2012-02-28 4 Ob 211/11z Auch; nur T1 TE OGH 2012-11-27 8 Ob 28/12v Vgl auch; Beis wie T3 nur: Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. (T9) TE OGH 2014-03-25 4 Ob 33/14b Auch; nur T8; Beisatz: Hier: Vertrag zwischen einer Gemeinde und dem Betreiber einer Müllsammelstelle ‑ verletzte Gemeindebürgerin. (T10) TE OGH 2015-04-27 6 Ob 53/15k Auch TE OGH 2015-04-28 8 Ob 132/14s Auch; nur T8 TE OGH 2016-05-24 1 Ob 97/16w Auch; Beisatz: Hier: Gastaufnahme‑ oder Beherbergungsvertrag. (T11) TE OGH 2016-06-28 8 Ob 58/16m Auch; nur T8; Beis wie T4 TE OGH 2019-10-24 4 Ob 176/19i TE OGH 2022-10-25 2 Ob 152/21y nur T1 TE OGH 2024-05-28 5 Ob 160/23z Beisatz wie T1; Beisatz wie T2 TE OGH 2024-10-23 9 Ob 12/24s Beisatz: Hier: Der erwachsene Sohn ist in den Schutzbereich des zwischen seiner Mutter und einer Krankenanstalt geschlossenen Behandlungsvertrags miteinzubeziehen. (T12) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020769
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