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Europaius

11Os5/91

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.02.1991 Geschäftszahl11Os5/91 NormStGB §201;

StGB §213;

RechtssatzBei einer Vergewaltigung (durch Nötigung des eigenen Kindes zum Beischlaf mit einer dritten Person) scheidet eine Tatbeurteilung (auch) wegen Kuppelei nach § 213 StGB aus.Bei einer Vergewaltigung (durch Nötigung des eigenen Kindes zum Beischlaf mit einer dritten Person) scheidet eine Tatbeurteilung (auch) wegen Kuppelei nach Paragraph 213, StGB aus.

EntscheidungstexteTE OGH 1991/02/19 11 Os 5/91 RechtssatznummerRS0095079

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.